Erläuterung zur 2G-plus-Regelung ab 13.1.2022

13. Januar 2022

Für Sportangebote im Freien gilt weiterhin die 2G-Regelung, so dass nur immunisierte (genesene oder vollständig geimpfte) Personen teilnehmen dürfen.
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung regelt, dass die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen nur noch von immunisierten Personen ausgeübt werden darf, die zusätzlich über einen bestätigten negativen Testnachweis (Antigen-Schnelltest [Bürgertest] max. 24 Stunden gültig, PCR-Test, maximal 48 Stunden gültig) verfügen. Die 2G-plus-Regelung gilt in Innenräumen für alle Anwesenden (Teilnehmende, Begleitpersonen und Übungsleitungen). Hier steht der Schutz aller teilnehmenden Personen vor einer Infektion, die auch durch geimpfte Personen übertragen werden kann, im Vordergrund.
Für Geboosterte oder Genesene besteht bei 2G-plus unter folgenden Bedingungen keine Testpflicht mehr:
Wer zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen ist, muss überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen zusätzlichen Test nachweisen.
Weiterhin bestehen die bereits bekannt gegebenen Ausnahmen für Kinder und Jugendliche (Schultestungen bis einschl. 15 Jahre, bis einschl. 17 Jahre mit Testnachweis der Schule) und bei Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Die Nachweise einer Immunisierung oder negativen Testung sind beim Zutritt zur Sportstätte zu kontrollieren (CovPassCheck-App) und ein Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier muss vorgenommen werden.

Sportliche Grüße
Euer KTV-Team

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