Die 2G-Regel
Um den Verzicht auf die tagesaktuellen Tests zu ermöglichen und den immensen Desinfektionsaufwand in Grenzen zu halten gilt, wie fast überall, auch beim KTV ab dem 11. Oktober die 2G‑Regel (geimpft, genesen). Auch die AHA+L-Regeln sind weiterhin einzuhalten und die Liste für die Rückverfolgbarkeit aller Anwesenden ist ebenso Pflicht. Ausgenommen sind natürlich die, die aus verschiedenen Gründen keine Impfempfehlung bekommen, sich also nicht impfen lassen können und weiterhin den kostenlosen Bürgertest erhalten. Auch Schulkinder mit Schülerausweis (bzw. bis zum Alter von 15 Jahren) und noch-nicht-Schulkinder dürfen aufgrund der regelmäßigen Testung in den Schulen kommen; in den Ferien müssen sie sich jedoch selbst um den „Bürgertest“ (kostenfrei bis 18 J.) kümmern und entsprechend vorweisen.