Auch bei uns gilt die 2G+-Regelung

3. Januar 2022

Für Sportangebote im Freien gilt weiterhin die 2G‑Regelung, so dass nur immunisierte (genesene oder vollständig geimpfte) Personen teilnehmen dürfen.
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung regelt in § 4 Absatz 3 Nr. 1, dass die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen nur noch von immunisierten Personen ausgeübt werden darf, die zusätzlich über einen bestätigten negativen Testnachweis (Antigen-Schnelltest [Bürgertest] max. 24 Stunden gültig, PCR-Test, maximal 48 Stunden gültig) verfügen. Die 2G+-Regelung gilt in Innenräumen für alle Anwesenden (Teilnehmende, Begleitpersonen und Übungsleitungen). Hier steht der Schutz aller teilnehmenden Personen vor einer Infektion, die auch durch geimpfte Personen übertragen werden kann, im Vordergrund. Weiterhin bestehen die bereits bekannt gegebenen Ausnahmen für Kinder und Jugendliche (Schultestungen) und bei Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Die Nachweise einer Immunisierung oder negativen Testung sind beim Zutritt zur Sportstätte zu kontrollieren (CovPassCheck-App) und ein Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier muss vorgenommen werden.

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