Die 3G-Regel

26. August 2021

ist seit dem Ferienende in aller Munde, deshalb aber trotzdem nicht immer einfach zu verstehen. Sehr verkürzt sagt sie aus, dass geimpft, genesen, getestet, Schülerausweis, noch nicht Schulkind gleichzusetzen sind. Wer eine dieser Voraussetzungen erfüllt, darf im KTV an den Sportangeboten teilnehmen, alle anderen müssen – wie in anderen Institutionen auch – leider draußen bleiben. Nach dem 10. Oktober gilt die 2G‑Regel, das heißt getestet fällt weg!
Die AHA+L-Regeln sind weiterhin einzuhalten und die Liste für die Rückverfolgbarkeit aller Anwesenden sind ebenso Pflicht.

Deshalb „Genießt den Pieks, bleibt gesund und in Bewegung!“

Euer KTV-Team

Veröffentlicht am
Kategorisiert in Das ist neu